Die Firma der Gesellschaft lautet: Jugendsiedlung gGmbH
Sitz der Gesellschaft ist Traunreut.
§ 2 Gesellschaftszweck und Gegenstand der Gesellschaft
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Einrichtungen der Jugend- und Altenpflege sowie der Volks- und Berufsausbildung, insbesondere der Betrieb von Förderschulen, Ausbildungsstätten, Jugendwohnheimen, Kindertageseinrichtungen etc. als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugend- und Altenhilfe,
der Erziehung,
der Volks- und Berufsbildung, und
Förderung des Wohlfahrtswesens,
der Hilfe für politisch, rassisch oder religiöse Flüchtlinge und, Kriegsopfer
Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Ge-schäftsbetriebe betreiben.
Die Gesellschaft darf - im Rahmen der Vorgaben des Abschnitts „Steuer-begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige und ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
1. Errichtung und Führung von Wohnheimen und Tagesstätten sowie anderen Betreuungsformen sowohl für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als auch für Menschen, die besonderer Förderung in der Weiterentwicklung ihrer Gesamtpersönlichkeit, in ihrer Erziehung, ihrer Ausbildung oder ihrer beruflichen Integration bedürfen;
2. Betreuung, Förderung und Bildung von benachteiligten Menschen, die besonderer Zuwendung in ihrer Erziehung, Ausbildung oder Eingliederung in das Berufsleben bedürfen;
3. Errichtung und Führung beruflicher Schulen, auch zur sonderpädagogischen Förderung;
4. Errichtung und Führung von Ausbildungs- und Integrationsbetrieben, um Menschen vor allem mit besonderem Förderbedarf eine ihrem individuellen Förderbedarf angepasste Berufsausbildung und die Integration in das allgemeine Berufsleben zu ermöglichen;
5. Errichtung und Führung von integrativen und inklusiven Betreuungsstätten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
6. Errichtung und Führung von Heimen sowie anderen Betreuungsformen für Menschen mit besonderem Betreuungs- und Pflegebedarf;
7. Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Kriegsopfern in die Gesellschaft und das Berufsleben;
8. Gründung von und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Kör-perschaften, die ähnliche Zwecke verfolgen wie die Gesellschaft, insbesondere einen Integrationsbetrieb zum Gegenstand haben.
Die Gesellschafterversammlung bestimmt, welche der vorstehend aufge-zählten Gesellschaftszwecke verfolgt werden, und wer die vorgesehenen Leistungen der Gesellschaft erhält, wobei gesetzliche und/oder in Be-scheiden von Behörden enthaltene Voraussetzungen/Bedingungen zu beachten sind.
§ 3 Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke.
Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Wird den Gesellschaftern ein Vorteil zugewandt, der steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist, oder dergleichen, haben die Gesellschafter der Gesellschaft diesen Vorteil unmittelbar zurück zu gewähren. Die Gesellschaft erfasst diesen Rückforderungsanspruch als Forderung gegen den Gesellschafter im Zeitpunkt der Auszahlung des Vorteils an den Gesellschafter (Entstehen der Forderung). Die Forderung ist ab ihrem Entstehen mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen und ist nach Kenntnis des Gesell-schafters von dem Anspruch binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig.
Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke keine Ab-findung oder Anteil am Liquidationserlös.
Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke ver-wendet werden. Über die Mittelverwendung ist in der Gesellschafterver-sammlung zu beschließen.
Die Gesellschaft kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, eben-falls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffent-lichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet oder Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft.
Die Gesellschafter haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen, welche geeignet nachzuweisen sind. Für den Zeitaufwand der Gesellschafter kann die Gesellschaf-terversammlung eine in ihrer Höhe angemessene pauschale Vergütung beschließen.
§ 4 Christliche Grundausrichtung
Die soziale und caritative Hilfe als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche ist eine wesentliche Aufgabe der Gesellschaft.
Soweit es sich um die Beachtung kirchlicher Grundsätze handelt, untersteht die Gesellschaft der Rechts- und Fachaufsicht der Erzdiözese München und Freising.
Die Grundordnung des Kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet in ihrer jeweils in der Erzdiözese München und Freising gültigen Fassung Anwendung.
Die Gesellschaft ist korporatives Mitglied im Caritasverband der Erzdiözese München und Freising.